
Was bedeutet die ePA (elektronische Patientenakte)
für mich als Patientin/Patient in der Psychotherapie?
Wenn Sie eine ePA nutzen, können Sie gezielt entscheiden, wie mit Ihren Daten aus der psychotherapeutischen Behandlung umgegangen werden soll. Als Pychotherapeutin stelle ich für Sie als Patientin/Patient medizinische Daten im aktuellen Behandlungskontext in Ihre ePA, es sei denn, Sie widersprechen. Sie können Ihre ePA im Falle eines Widerspruchs dennoch für Gesundheitsdaten nutzen, die andere Behandelnde erheben (z.B. im Rahmen der hausärztlichen Behandlung oder radiologischen Diagnostik).
Die ePA dient der Speicherung ohnehin digital generierter Dokumente. Ich als Ihre Therapeutin bin verpflichtet (§§ 346, 347 SGB V), Ihnen diese ohnehin digital vorliegenden Daten, die im aktuellen Behandlungskontext in elektronischer Form von mir erhoben wurden, zur Speicherung in Ihrer ePA zugänglich zu machen.
Dies sind:
- Abrechnungsdaten über die Behandlung (Diagnose, Leistungsziffern)
- Medikationsdaten
- Befundberichte (z.B. PTV 11 Formular nach einem Sprechstundentermin inkl. Diagnosen
Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Psychotherapie stehenden Daten nicht einverstanden sein, dokumentiere ich lediglich Ihren Widerspruch und die entsprechenden Daten (Diagnosen, Abrechnungsziffern) werden nicht in Ihrer ePA gespeichert.
Inhalte wie biographische Details oder protokollartige Dokumentationen von Therapiesitzungen werden generell nicht in der ePA gespeichert.
Überweisungen fließen ebenfalls nicht automatisch in die ePA ein. Sie werden aktuell noch auf den konventionellen Mustern auf Papier ausgestellt.
Zu Therapiebeginn und erneut im Verlauf zu einem späteren Zeitpunkt teilen Sie mir Ihren Wunsch zum Umgang mit Ihrer ePA mit (d.h. Sie können der Datenspeicherung widersprechen, diesen Widerspruch aber auch zurücknehmen oder nachträglich aussprechen).